Schutzkonzept

Institutionelles Schutzkonzept - Muss das sein? Ja!

Die Prävention vor sexualisierter Gewalt ist im Erzbischöflichen Jugendamt (EJA) der Erzdiözese München und Freising ein zentraler Bestandteil. Als Thema ist es in den ehren- wie hauptamtlichen Aus- und Fortbildungen fest verankert. Seit 2017 gibt es einen Verhaltenskodex für das Erzbischöfliche Jugendamt, seit 2023 ein Online-Tool zu Prävention sexualisierter Gewalt und Kinderrechten aus der Lebenswelt der Jugendpastoral und seit Dezember 2023 auch ein institutionelles Schutzkonzept. Dieses gilt für alle Haupt- und Ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen im EJA.

Die Einleitung des Schutzkonzepts des EJA formuliert ein klares Ziel:
“Uns ist wichtig, dass sich Kinder und Jugendliche frei von körperlicher oder seelischer Gewalt entwickeln können.”

Seit 2007 müssen auch alle Pfarreien und Pfarrverbände ein Schutzkonzept erarbeitet haben. Das ist auch wichtig für Dich, denn: 
Nicht nur schützt es Dich sondern Du solltest es als Gruppenleitung oder Obermini auch gelesen haben!
Bei jeder Aktion, jeder Veranstaltung und allen Fahrten gilt immer das Schutzkonzept des Veranstaltenden. Das kann die Pfarrei sein oder ein Verband oder auch ein Verein.
Wichtig ist, dass es ein Schutzkonzept gibt und alle leitenden Personen es auch kennen!

Fragen zu unserem Schutzkonzept oder zur Erstellung eines Schutzkonzepts vor Ort?
Meldet Euch gerne bei uns: jugendstelle-traunstein@eja-muenchen.de 
 

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